05.08.2025

31.07.2025: Raupenalarm - Als der König zur Schädlingsbekampfung rief

Raupenalarm in Tecklenburg

Als der König zur Schädlingsbekämpfung rief

Dr. Christof Spannhoff

Die Preußen haben viele Schlachten geschlagen – und gesiegt. Nur den Kampf gegen einen kleinen, aber übermächtigen „Feind“ vermochten sie nicht zu gewinnen: die Raupen. Noch heute fürchten sich Gartenbesitzer vor dem Befall von Buchsbaumzünslern oder Eichenprozessionsspinnern. Diese Angst vor den gefräßigen kleinen Plagegeistern steht in einer langen Tradition, auch im Tecklenburger Land.

In der Mitte des 18. Jahrhunderts wurde die Lage so ernst genommen, dass der preußische König persönlich eingriff – mit einem Edikt, das auch die damalige Grafschaft Tecklenburg betraf. In dem sogenannten „Patent über das Abraupen der Bäume“ wurden alle Bürgerinnen und Bürger verpflichtet, Raupen von Bäumen und Hecken abzusammeln – möglichst noch im Winter oder im zeitigen Frühjahr. Die eingesammelten Tiere sollten mit brennendem Stroh versengt und vernichtet werden, bevor sie sich mit den ersten Sonnenstrahlen weitervermehrten. Ziel war nichts Geringeres als die vollständige Ausrottung des „höchst schädlichen Ungeziefers“, wie es in der königlichen Anweisung hieß. Doch in der Praxis zeigte sich schnell: Die Bevölkerung in Lengerich, Tecklenburg und Westerkappeln war wenig begeistert von der neuen Pflicht. Nicht alle wollten oder konnten den Anweisungen folgen – sehr zum Ärger der preußischen Behörden. Denn wenn sich nur Einzelne um die Bekämpfung kümmerten, während die Nachbarn untätig blieben, war dem Problem nicht beizukommen. Zur Durchsetzung der Verordnung wurde in der Grafschaft Tecklenburg der Steuerrat Wulf Ernst Consbruch beauftragt. Seine Aufgabe war es nicht nur, Steuern zu verwalten – vielmehr überwachte er alle städtischen Belange und organisierte regelmäßige „Raupen-Visitationen“. Dabei reisten Amtsvertreter durch ihren Zuständigkeitsbereich, kontrollierten Bäume und Sträucher – und notierten, wer der königlichen Anordnung nicht nachgekommen war. Bei Verstößen drohte eine Geldstrafe von einem Reichstaler.

Trotz der intensiven Überwachung fiel die Bilanz ernüchternd aus. Steuerrat Consbruch berichtete an die übergeordneten Behörden, dass der „Abraupung bisher sehr schlecht nachgelebet“ werde. Dass der Schutz von Obstbäumen und anderen Pflanzen doch im ureigenen Interesse der Bevölkerung liege, schien aus seiner Sicht eigentlich selbstverständlich. Doch viele Untertanen teilten diesen Eifer offenbar nicht. Die Folge: Neue Mahnungen, wiederholte Druckausgaben des Edikts – und weitere Kontrollen. Mit der Zeit entwickelte sich darüber hinaus ein fachlicher Diskurs zur Raupenbekämpfung. Während anfangs das händische Absammeln als Standard galt, setzte sich gegen Ende des 18. Jahrhunderts ein deutlich rigoroserer Kurs durch: Ganze Baumgruppen wurden gefällt und verbrannt, Waldböden abgetragen. Vor allem die Forstwirtschaft fürchtete um die jungen Kiefern, die zur Befestigung sandiger Flächen gepflanzt worden waren – und nun in Gefahr gerieten, von Raupenfraß zerstört zu werden.

Die ergriffenen Maßnahmen waren zum Teil drastisch – und hinterließen deutliche Spuren in der Natur. Ziel der Behörden war es, die als „schädlich“ eingestuften Raupen möglichst vollständig auszurotten. Über mögliche Folgen für das ökologische Gleichgewicht oder die Artenvielfalt machte man sich damals keine Gedanken. Im Vordergrund stand allein der Schutz der Wälder und Obstbäume. Dass die Behörden dabei mit äußerster Entschlossenheit vorgingen, steht außer Frage. Doch in der Praxis stieß der staatliche Eifer nicht immer auf die erhoffte Unterstützung in der Bevölkerung. Viele Menschen folgten den Anordnungen nur widerwillig oder gar nicht – trotz der wiederholten Mahnungen aus Berlin und den angedrohten Strafen.

 

Bildunterschrift:

Aus der Akte „Tilgung der Raupen“ der Kriegs- und Domänenkammer in Minden geht das Vorgehen gegen die Raupenplage hervor. Quelle: Landesarchiv NRW, Abteilung Westfalen.