02.02.2022
Von Dr. Christof Spannhoff
Lienen hat sie, Ladbergen auch – ebenfalls natürlich Tecklenburg. Ferner führte sie Lengerich von 1939 bis 1949: die Seeblätter im Wappenbild. Doch woher kommt dieses Wappenzeichen eigentlich?
Quelle: Wappenbuch der westfälischen Gemeinden, hrsg. v. Eugen Meyer, Münster 1940.
Die Ursprünge der Wappen liegen im Mittelalter. Sie entstanden im ersten Viertel des 12. Jahrhunderts als militärische Erkennungszeichen. Ihr anfänglicher Zweck bestand darin, einen durch seine Rüstung unkenntlich gewordenen Ritter als Freund oder Feind eindeutig zu identifizieren. Um ein Erkennungszeichen sichtbar an der Schutzbekleidung anbringen zu können, eignete sich vor allem der Kampfschild des Ritters. Die Bezeichnung Wappen ist daher auch lediglich die niederdeutsche Form des Wortes Waffe. Wappen bedeutete bis ins 16. Jahrhundert hinein
sowohl ‚Kampfgerät‘ als auch ‚Erkennungszeichen‘. Aufgrund dieser engen Verbindung von Kampfschild und auf diesem angebrachten Kennzeichen wurde der Schild elementarer Bestandteil eines Wappens.
Die Kennzeichnung einer bestimmten Person auf deren Kampfschild wurde schnell eine weitverbreitete Mode des abendländischen Adels. Aus dem persönlichen Abzeichen des Ritters entwickelte sich dann ein sich in männlicher Linie vererbendes Familienwappen. Um seine Erkennungsfunktion erfüllen zu können, musste ein Wappen einfach und klar gestaltet sein. Deshalb wurden bereits früh feste Gestaltungsregeln entwickelt. Nur unvermischte Farben Rot, Blau, Grün und Schwarz durften mit den Metallen Gold (Gelb) und Silber (Weiß) kombiniert werden.
Zu einem staatlichen Hoheitszeichen wurden Wappen dadurch, dass die adeligen Landesherren ihre Familienwappen auf Siegeln und Münzen abbildeten. Damit wurden Wappen auch Herrschaftszeichen. Die landesherrlichen Familienwappen wurden somit auch Zeichen für die beherrschten Territorien. Diese praktische Funktion machten sich seit dem 13. Jahrhundert auch Städte zu eigen, die neben ihren Siegeln nun auch Wappen führten und damit ihre Rechtsstellung dokumentierten. Gemeinden ohne Stadtrecht blieb das Privileg der Wappenführung verwehrt. In Preußen war das sogar bis 1918 die Regel. Seit den 1930er Jahren nahmen allerdings auch Gemeinden vermehrt Wappen an, die vom Staat verliehen wurden. Als Wappenbilder wurden zumeist Elemente der regionalen historischen Länder verwendet.
Erstmals sicher nachweisbar sind die Tecklenburger Seeblätter auf einem Siegel des Grafen Otto III. von Tecklenburg aus dem Jahr 1272.
Die Seeblätter der oben genannten Kommunalwappen wurden dem Wappenbild der Grafen von Tecklenburg entnommen. Sie lassen sich erstmals in einer Wappenrolle aus dem Jahr 1198 belegen, die aber nur in einer Abschrift des Jahres 1662 überliefert ist. 1225 siegelt Otto von Tecklenburg allerdings noch mit der Abbildung einer Burg. Die älteste original überlieferte Darstellung der Seeblätter findet sich auf einem Tecklenburger Siegel aus dem Jahr 1272. Ihre Dreiheit lässt sich Ende des 13. Jahrhundert (1284–1294) belegen, die rote Farbe der Seeblätter auf silbernem Grund in einem Wappenbuch von 1370. Warum sich die Tecklenburger Grafen aber gerade Seeblätter als Wappenzeichen ausgesucht haben, bleibt wohl für immer ein Geheimnis der Geschichte.
Die Dreiheit der Tecklenburger Seeblätter erscheint erstmals auf einem Siegel Ottos IV. von Tecklenburg (1284–1294). Quelle: Die westfälischen Siegel des Mittelalters, Heft 1, Abteilung 2: Die Siegel der Dynasten, bearb. v. Georg Tumbült, Münster 1883, Tafel XX.
Literatur
Christof Spannhoff, Sehr alt und geheimnisumwittert. Die drei Seeblätter finden sich in vielen Wappen im Kreis Steinfurt, in: Unser Kreis 2019. Jahrbuch für den Kreis Steinfurt 32 (2018), S. 105–109.