23.03.2021

Bauer Börger baut

Die Schwierigkeiten des Neubaus der Börger-Stätte 1780 

Von Dr. Christof Spannhoff 

In die lange Zeit leerstehende Börger-Stätte kehrt seit einigen Monaten wieder Leben ein. Im 240. Jahr seines Bestehens ist diese Renovierung für das Fachwerkhaus an der Ecke Schulstraße/Börgerstraße ein schönes „Geburtstagsgeschenk“. 1780 wurde das Zweiständerhaus von Johann Hinrich Börger und Anna Catharina Elsabein Frans, seiner zweiten Frau (Eheschließung 1778), neu errichtet. Allerdings war das nicht so einfach, wie gedacht. 

Die Börger-Stätte in den 1950er Jahren.
Foto: Heimatverein Lienen

Bereits am 10. November 1778 trug sich der Kolon Börger mit dem Gedanken, ein neues Wohnhaus zu errichten. Denn seine damalige Behausung befand sich in derart schlechtem Zustand, dass das Gebäude „täglich dem Einsturz“ drohe und ein Reparieren nicht möglich sei, wie der Landwirt angab. Im Gegensatz zu anderen Fachwerkbauten hatte dieses Haus aber anscheinend nicht lange gehalten. Börgers Vorfahren hatten es erst 1712 neu errichtet, nachdem der Hof ein Raub der Flammen geworden war. Möglicherweise wurde damals aus der Not heraus schlechtes Baumaterial verwendet, denn nach nur 66 Jahren befand es sich bereits in baufälligem Zustand. Allerdings verfügte Börger 1778 nicht über die ausreichenden finanziellen Mittel für einen Neubau.

Daher wollte er seiner damaligen Nachbarin, der Witwe Anna Catharina Staggemeyer, die im alten „Vogthaus“ (heute Pellemeier, Kirchplatz 2) wohnte, den zwischen seinem Wohnhaus und dem Vogthaus gelegenen Garten für 225 Reichstaler verkaufen. Dazu bedurfte er aber der Genehmigung des preußischen Königs. Das war damals kein geringerer als Friedrich der Große (1712–1786). Denn die Börger-Stätte und die Nachbarn im Dorfgebiet wurde bereits zur Zeit der Grafen von Tecklenburg im 17. Jahrhundert zu deren Domänengütern geschlagen.

Das Titelblatt der Akte im Landesarchiv in Münster, die über den Bau der Börger-Stätte 1780 Auskunft gibt.
Foto: Chr. Spannhoff

Mit dem Übergang der Grafschaft an Brandenburg-Preußen 1707 bzw. endgültig 1729 traten die Preußenkönige in diese Rechte ein. Börger war also nur Pächter seines Hofes und durfte ohne Genehmigung des Königs nichts veräußern. Weil aber die Ländereien des Hofes durch den Verkauf des Gartens verkleinert würden und somit eine Verringerung der Leistungsfähigkeit des Hofes zu befürchten sei, erteilte der „Alte Fritz“ dazu keine Genehmigung.

Er gestattete dem Börger aber, einen Kredit in Höhe von 150 Reichstalern für den Hausneubau aufzunehmen. Das war jedoch nicht in Börgers Sinn, denn die Witwe Staggemeyer hatte ihm bereits 150 Reichstaler geliehen, von denen er schon 118 Reichstaler für das Holz zum geplanten Neubau ausgegeben hatte. Die 32 verbleibenden Reichstaler sollten dann der Errichtung des Gebäudes dienen. Der findige Bauer trickste daher die preußische Regierung ein wenig aus. Er lieh das Geld nun offiziell von der Witwe Staggemeyer und überließ ihr im Gegenzug seinen Garten zur Nutzung bis zum Zeitpunkt der Rückzahlung des Kredits. Damit waren alle zufrieden. Nur die preußischen Räte stritten sich über die Rechtmäßigkeit dieses Vorgehens. 

Diese Auseinandersetzung ist aber letztlich der Grund, warum wir heute überhaupt von dieser problematischen Entstehungsgeschichte des heutigen Fachwerkhauses an der Schulstraße 6 wissen. Denn die Regierung legte deshalb eine Akte an: Quod non est in actis, non est in mundo – was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Welt!